zur Verrechnung von nicht gelistetem Fertigprodukt (darf nicht zur Verrechnung v.999
Artikelnummer: 50503.999
Verordnung: P CH
Indikation
Bade- und Toiletthilfen
Ausführung
(eine neuerliche Versorgung (Miete oder Kauf) mit einem Zimmerklo kann frühestens 3 Monate nach der ersten Abgabe verrechnet werden)
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